Begrenzung der Zahl der Anwesenden in Lerngruppen ist entfallen

Auf Grund der neuen Verordnung zur Eindämmung des Coronapandemie vom 27.05.2020 der Stadt Hamburg sind weitere Lockerungen für Weiterbildungsanbietende eingetreten. Veranstaltungen im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen sind zulässig. In § 10 ist die Begrenzung der Zahl der Anwesenden in Lerngruppen entfallen. Es muss lediglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

03.06.2020 PGG