Auf Grund der neuen Verordnung zur Eindämmung des Coronapandemie vom 27.05.2020 der Stadt Hamburg sind weitere Lockerungen für Weiterbildungsanbietende eingetreten. Veranstaltungen im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen sind zulässig. In § 10 ist die Begrenzung der Zahl der Anwesenden in Lerngruppen entfallen. Es muss lediglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
03.06.2020 PGG