Fördermöglichkeiten für unsere Aus- und Weiterbildungen

Einreichen der Kosten bei Ihrer Steuererklärung

In Ihrer Steuererklärung können Sie die Lehrgangskosten einreichen und so Ihre Einkommensteuer vermindern. Eingereicht werden können z.B. Seminargebühren, Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Fachliteratur und Arbeitsmittel. So beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten Ihrer Aus- und Weiterbildung. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Steuerberatung oder bei Ihrem Finanzamt.
Die meisten Finanzämter bieten Sprechstunden für Bürger:innen, Berufstätige und Existenzgründer:innen, häufig donnerstags bis 16:00 Uhr.
Dies sind lediglich Hinweise und ersetzen keine Beratung durch Ihre Steuerberatung oder Ihr Finanzamt.

Arbeitgeber:innenförderung

Voraussetzung für eine Förderung durch den/die Arbeitgeber:in ist natürlich, dass Ihre angestrebte Weiterbildung eine Verbindung zu Ihrem Beruf aufweist und Sie einen möglichst guten Abschluss anstreben. Ein weiterer Anreiz für Ihre:n Arbeitgeber:in die Ausbildung zu finanzieren, ergibt sich aus der Möglichkeit, die Bildungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen.
Die Höhe der Förderung ist breit gefächert. Während manch ein:e Arbeitgeber:in die gesamten Ausbildungskosten übernimmt, gibt es wiederum andere, die Ihnen einen Zuschuss geben. Vereinzelt gibt es auch anstatt einer finanziellen Unterstützung lediglich bestimmte Zeiten, in denen man freigestellt wird. Auch ist die Höhe der Förderung teilweise an bestimmte Vereinbarungen geknüpft, zum Beispiel Dauer der Ausbildung, Abschluss und/oder Nutzen für die Firma.
Bei einem persönlichen Gespräch mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten lassen sich all diese Fragen klären!

Allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten unserer Fort- und Weiterbildungen

Hier finden Sie sowohl allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten als auch Hinweise zur speziellen Förderung in den einzelnen Bundesländer.

Spezielle Bildungsförderung einzelner Länder

Brandenburg

Unternehmen, Freiberufler:innen und Einzelunternehmer:innen (mit Einkommensteuerpflicht oder Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Förderung bis zu 50% Weitere Informationen.

Hamburg

Der Hamburger Weiterbildungsbonus richtet sich an die verschiedensten Personenkreise. Die Förderung liegt je nach persönlicher Situation zwischen 50% bis zu 100%, maximal 2.000 €. Weitere Informationen zu den Förderanträgen und eine Beratung erhalten Sie hier: zwei P PLAN:PERSONAL GmbH, Wendenstraße 493, 20537 Hamburg, Tel. 040 21 11 25 36, weiterbildungsbonus.net

Nordrhein-Westfalen

Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), maximal 500 € pro Jahr. Weitere Informationen. Der Bildungsscheck NRW wird über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Hier finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Montags bis freitags steht das Team unter 0211 837 19 29 in der Zeit von 8–18 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit.

Schleswig-Holstein

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, 50%, maximal 1.500 €. Weitere Informationen.

Sollte Ihr Bundesland hier nicht aufgeführt sein, erkundigen Sie sich bitte direkt.

Deutsche Rentenversicherung

Fort- und Weiterbildungen können durch die Deutsche Rentenversicherung bezuschusst werden. Dies ist in erster Linie bei Umschulungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen möglich. Bei der Auswahl der Leistungen werden unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder Ihre bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein. Ob Sie förderfähig sind und welche konkreten Regelungen existieren, erfragen Sie bitte bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf Grund von Einzelfallentscheidungen können wir hier keine allgemein gültigen Aussagen machen. Die zentrale Rufnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die 0800 100 04 80 70, die Internetseite erreichen Sie unter deutsche-rentenversicherung.de.

Die Förderdatenbank des Bundes

Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzen Sie die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot – passgenau für Ihr Vorhaben. foerderdatenbank.de