Heute, am 15.03.2020, hat der Hamburger Senat eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coroanvirus verfügt. Hiernach dürfen u.a. private Bildungsanbieter (5.) keine Angebote für den Publikumsverkehr öffnen. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 30.04.2020. Verlängerungen oder Verkürzungen sind möglich. Wir bemühen uns, Sie so schnell wie möglich über die Konsequenzen Ihres konkreten Kursangebotes zu informieren. Wir bitten um Verständnis, dass sich im Augenblick die Lage quasi stündlich ändert.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein Merkblatt für Bildungseinrichtungen herausgegeben, das wir hier zur Verfügung stellen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Bezug auf die Infektion durch das Coronavirus möchten wir Ihnen die hier hinterlegte Orientierung (14.03.2020) geben.
15.03.2020 PGG