Qualitätsstandards in der Weiterbildung (Weiterbildung Hamburg e. V.)

Präambel

Die Weiterbildung ist neben der Schule, der Berufsausbildung und der Hochschule Teil des Bildungssystems. Sie erfüllt in unserer Gesellschaft vorrangig zwei Aufgaben:
Sie trägt zur Anpassung und Erweiterung des Bildungsniveaus im Hinblick auf die sozialen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen bei.
Sie bietet dem einzelnen die Möglichkeit zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben.

Weiterbildung wendet sich in der Regel an Personen, die nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und Erfahrungen außerhalb des Bildungssystems erneut in organisierte Lernprozesse eintreten.

Die im Verein Weiterbildung Hamburg e.V. zusammenarbeitenden Weiterbildungseinrichtungen und Organisationen sehen es als ihre Aufgabe an, im Rahmen des Grundgesetzes am Aufbau einer Weiterbildungsstruktur in Hamburg mitzuwirken, die den unterschiedlichen

  • Lernvoraussetzungen und Lerninteressen,
  • Lernzielen und Berufswünschen sowie
  • sozialen und kulturellen Lebensverhältnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerecht werden kann.

Sie streben die Stärkung und den Ausbau Hamburgs als Weiterbildungszentrum an durch die Förderung

  • eines qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangebots,
  • einer differenzierten Struktur leistungsfähiger Weiterbildungseinrichtungen,
  • eines zielgruppennahen Systems der Weiterbildungsinformation und Weiterbildungsberatung,
  • einer aussagekräftigen Weiterbildungsstatistik.

Sie wissen sich einig in dem Bewusstsein, dass ein offenes und vielfältiges Weiterbildungssystem einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Zieles leistet, eine ständig wachsende Zahl von Menschen durch die Vermittlung weiterer beruflicher und sozialer Fähigkeiten zur Mitgestaltung und Mitverantwortung in Wirtschaft und Gesellschaft anzuregen und zu befähigen sowie Vorurteile und unbegriffene Ängste abzubauen.

Von diesen Grundsätzen ausgehend erklären sie, im Rahmen wirtschaftlicher Betriebsführung die folgenden Qualitätsstandards, die von den gewählten Gutachterausschüssen in Checklisten erstellt werden, für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen einzuhalten und in ihren Einrichtungen öffentlich zugänglich zu machen.

Kriterien zur personellen und sachlichen Ausstattung

Personelle Rahmenbedingungen

1. Die Leitung bzw. die Verantwortlichen sind aufgrund ihrer Ausbildung und/oder Berufserfahrung befähigt, die Einrichtung wirtschaftlich zu führen; die pädagogische Leitung verfügt über die Kompetenz, Erwachsenenbildung zu konzipieren und zu organisieren.

2. Im pädagogischen Bereich der Bildungseinrichtung ist ausschließlich Personal beschäftigt, das über durch Ausbildung und/oder Berufserfahrung erworbene fachliche und pädagogische Kompetenz verfügt.

3. Die Zahl der angestellt beschäftigten Mitarbeiter/innen steht im pädagogischen und geschäftlichen Bereich in einem angemessenen Verhältnis zu Struktur und Umfang der Veranstaltungen.

4. Die Bildungseinrichtung sorgt dafür, dass das mit der Durchführung und/oder Organisation von Bildungsveranstaltungen befasste Personal seine fachliche und pädagogische Kompetenz aktualisieren und erweitern kann.

5. Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist angemessen; sie kann sich z.B. an einschlägigen Tarifverträgen orientieren.

Räumliche und sachliche Ausstattung

6. Art, Anzahl und Ausstattung der Lernräume (Unterrichtsräume, Labore, Werkstätten) stellen modernen, erwachsenenpädagogischen Kriterien entsprechendes Lehren und Lernen sicher.

7. Die Bildungseinrichtung gewährleistet gleich bleibenden medialen und technischen Ausstattungsstandard in regelmäßiger Anpassung an Wissenschaft und Praxis.

8. Lern- und Sozialräume sowie sanitäre Einrichtungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Unterrichtsbezogene Kriterien

9. Die Bildungseinrichtung stellt sicher, dass die für die Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlichen Ausgangs-Qualifikationen bzw. die Lernvoraussetzungen für die potentiellen Teilnehmer/innen eindeutig erkennbar sind.

10. Sie berücksichtigt die Interessen der Kursteilnehmer/innen bei der Gestaltung und Durchführung der Veranstaltung. Die Kursteilnehmer/innen werden in angemessenem Umfang an der Auswertung der Veranstaltung beteiligt. Zur Optimierung von Programmangebot und -durchführung hält sie regelmäßig Mitarbeiterbesprechungen mit den an den Veranstaltungen beteiligten Lehrkräften ab.

11. Sie legt dem Unterricht Lehr- und Lernmaterial zugrunde, das dem aktuellen Stand entspricht.

12. Sie gewährleistet, dass der zeitliche Umfang der Veranstaltung und die Unterrichtsmethoden in einem angemessenen Verhältnis zu den Lernzielen, zu den Interessen und Möglichkeiten der Teilnehmer/innen und zu den zu vermittelnden Inhalten stehen.

13. Die Bildungseinrichtung berücksichtigt bei Angeboten der beruflichen Weiterbildung aktuelle Arbeitsmarkt- und/oder berufliche Qualifikationsanforderungen und gewährleistet den Bezug zur Praxis.

14. Längerfristigen Veranstaltungen (in der Regel über 50 Unterrichtsstunden) liegen zeitlich gegliederte Lehr- und Ablaufpläne zugrunde.

15. Der Unterricht ist nach Aufbau und Form auf Methodenvielfalt ausgerichtet.

16. Die maximale Teilnehmerzahl je Veranstaltung orientiert sich an folgenden Kriterien: Thema / Inhalt, Zielsetzung, Unterrichtsmethode, vorhandene Räume sowie Geräte / Maschinen.

17. Bei abschlussbezogenen Veranstaltungen, für die eine betriebliche Ausbildung vorgeschrieben ist, müssen Ausbildungsplätze in ausreichendem Umfang vorhanden sein.

18. Es werden regelmäßig erwachsenengerechte Lern- und Erfolgskontrollen durchgeführt. Soweit Prüfungen vorgesehen sind, besteht in zulässigem Umfang die Möglichkeit zur Wiederholung.

Teilnehmer(innen)bezogene Kriterien

Transparenz des Angebotes

19. Die Bildungseinrichtung stellt für Interessenten/innen Informationen zur Verfügung, die neben dem Namen mindestens folgendes enthalten:

  • Rechtsform und Träger,
  • Zielsetzung und Arbeitsbereiche,
  • Verantwortliche oder Ansprechpartner.

20. Werbemaßnahmen müssen wahrheitsgemäß sein. Sie dürfen weder irreführend noch unlauter sein und keine unerfüllbaren Erwartungen wecken.

  • Interessentinnen und Interessenten werden vor dem Vertragsabschluß informiert über:
  • Ort, Zeit, nach Theorie und Praxis, Dauer,
  • Ziel und gegebenenfalls Art des Abschlusses,
  • Zahl der Unterrichtsstunden, soweit erforderlich getrennt nach Theorie und Praxis,
  • Zielgruppe(n),
  • Teilnehmerzahl, falls für die Veranstaltung relevant,
  • das Lehrpersonal,
  • gegebenenfalls Prüfungsmodalitäten,
  • Unterrichtsmethode(n),
  • ausführliche Inhaltsangabe; bei abschlussbezogenen Veranstaltungen liegen Lehrgangsgliederung / Rahmenlehrplan / Ausbildungsrahmenplan zur Einsicht bereit,
  • Teilnahmevoraussetzungen (z.B. notwendige Vorkenntnisse, fachliche und persönliche Voraussetzungen),
  • vollständige Angaben über die Veranstaltungsgebühren inklusive Nebenkosten,
  • Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen,
  • Änderungsvorbehalte.

Beratung / Betreuung

21. Interessenten/innen haben die Möglichkeit, sich vor Beginn einer Veranstaltung von sachkundigen Mitarbeitern/innen zu kundenfreundlichen Zeiten über Anforderungen und mögliche Anwendungen der vermittelten Qualifikationen in angemessenem Umfang beraten zu lassen.

22. Die Interessenten/innen können vor Beginn einer Veranstaltung die örtlichen Unterrichts- / Ausbildungsstätte(n) besichtigen.

23. Den Teilnehmenden wird für jede Veranstaltung ein/e verantwortliche/r Ansprechpartner/in benannt, die/der für die Besprechung lehrgangsbezogener Probleme, Kritik und Reklamationen in angemessenem Umfang zur Verfügung steht.

24. Beratung über Anschlussveranstaltungen der Weiterbildung wird angeboten.

Nachweise über die Teilnahme
(Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate, Zeugnisse)

25. Teilnehmer/innen erhalten auf Wunsch einen Nachweis über die Veranstaltungsteilnahme.

  • Eine Teilnahmebescheinigung muss mindestens enthalten: Bezeichnung / Thema / Zeitraum der Veranstaltung / Unterrichtsstunden, Einrichtung bzw. durchführende Stelle der Veranstaltung.
  • Zertifikate / Zeugnisse müssen zusätzlich enthalten: Inhalt der Veranstaltung.
  • Zeugnisse müssen überdies eine Leistungsbeurteilung enthalten.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Soweit nicht mit öffentlichen oder privaten Kostenträgern abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gelten die folgenden Regelungen:

Teilnahme

26. Freier Zugang im Rahmen der Veranstaltungskonzeption ist gewährleistet.

Anmeldung/Vertrag

27. Vertragsabschlüsse bedürfen der schriftlichen Form.

Rücktritt

28. Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb angemessener Fristen, mindestens bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, darf die Bildungseinrichtung nur eine Bearbeitungsgebühr erheben. Bei späterem Rücktritt kann die Bildungseinrichtung eine Entschädigung verlangen, soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in zur Verfügung steht.

Zahlungsbedingungen

29. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten soll den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben werden, die Lehrgangsgebühren in Raten zu zahlen.

Kündigung

30. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten muss eine ordentliche Kündigung erstmals spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Veranstaltungsbeginn und danach in Intervallen, die jeweils längstens sechs Monate betragen, möglich sein. Die Frist für die Kündigungserklärung darf sechs Wochen bis zum Ende des jeweiligen Intervalls nicht überschreiten. Strengere gesetzliche Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Datenschutz

31. Die Bildungseinrichtung versichert, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetzes entspricht.

Besondere Qualitätsstandards für abschlussbezogene Veranstaltungen

Unterrichtsdurchführung

32. Es werden regelmäßig Mitarbeiterbesprechungen (Fachkonferenzen) mit den an der Veranstaltung beteiligten Lehrkräften durchgeführt.

33. Es werden regelmäßig Lernerfolgskontrollen mit Aussagen zum Leistungsstand der Teilnehmer/innen durchgeführt.

34. Es ist gewährleistet, dass der Lehrgang anhand des behandelten Stoffes und der Anwesenheitskontrolle jederzeit überprüft werden kann.

Lern- und Erfolgskontrolle

35. Das Lehrpersonal macht Teilnehmer/innen rechtzeitig auf Lern- und Leistungsdefizite aufmerksam und schlägt flankierende Lernhilfen vor.

36. Die Bildungseinrichtung dokumentiert die Abschluss- und gegebenenfalls die Vermittlungsquoten der Teilnehmer/-innen.

Beratung / Betreuung

37. Unter der Voraussetzung der grundsätzlichen Finanzierbarkeit

  • organisiert die Bildungseinrichtung in angemessenem Umfang Stütz- und Fördermöglichkeiten,
  • gewährleistet sie bei Veranstaltungen für sozial benachteiligte Gruppen eine sozialpädagogische Betreuung.

Stand: 07.10.2013