Qualitätsstandards in der Weiterbildung (Weiterbildung Hamburg e. V.)

Präambel

Die Weiterbildung ist neben der Schule, der Berufsausbildung und der Hochschule Teil des Bildungssystems. Sie erfüllt in unserer Gesellschaft vorrangig zwei Aufgaben:

Die Weiterbildung ist ein untrennbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und ergänzt das staatliche Bildungssystem, sie setzt das Konzept des lebenslangen Lernens für alle Lebensphasen um und unterstützt so die soziale, technische und wirtschaftliche Entwicklung.

Für die Teilnehmerinnen bietet sie im Sinne eines umfassenden Kompetenzbegriffs die Möglichkeit zur Entfaltung der Persönlichkeit und zur Teilhabe am gesellschaftlichen politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Die im Verein Weiterbildung Hamburg e. V. zusammenarbeitenden Einrichtungen, Träger und Organisationen sehen es als ihre Aufgabe an, im Rahmen des Grundgesetzes am Aufbau einer Weiterbildungsstruktur in Hamburg mitzuwirken, die den unterschiedlichen – Lernvoraussetzungen und Lerninteressen, – Lernzielen und Berufswünschen, – individuellen Bedarfen – sozialen und kulturellen Lebensverhältnissen der Teilnehmerinnen gerecht werden kann.

Durch die Förderung – eines qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangebots, – einer differenzierten, inklusiven und barrierefreien Struktur leistungsfähiger Weiterbildungseinrichtungen, – eines zielgruppennahen Systems der Weiterbildungsinformation und -beratung und – einer aussagekräftigen Weiterbildungsstatistik streben die Mitglieder von Weiterbildung Hamburg e. V. die Stärkung und den Ausbau Hamburgs als Weiterbildungszentrum an. Sie sind sich einig, dass ein offenes und vielfältiges Weiterbildungssystem einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels leistet, Menschen und Betriebe durch ressourcenorientierte Weiterbildungs- und Entwicklungsangebote zur Mitgestaltung und Mitverantwortung in Wirtschaft und Gesellschaft zu befähigen.

Ein weiterer Grundsatz ist, dass Erlerntes auch im Leben und im Berufsalltag ankommt. Die Anerkennung von Verschiedenheit und individuellen Entwicklungsverläufen, die Berücksichtigung der gesellschaftlichen und betrieblichen Ziele, die Stärkung der Persönlichkeitsmerkmale, die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens in einer sich ständig verändernden Gesellschaft, erfordern eine enge Verzahnung des Weiterbildungsangebots mit den Anforderungen an die Kundinnen. Von diesen Grundsätzen ausgehend, erklären die Mitglieder die folgenden Qualitätsstandards für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen einzuhalten und in ihren Einrichtungen öffentlich zugänglich zu machen.

Kriterien zur personellen und sächlichen Ausstattung

Personelle Rahmenbedingungen

  1. Die Leitung bzw. die Verantwortlichen sind aufgrund ihrer Ausbildung und/oder Berufserfahrung befähigt, die Einrichtung wirtschaftlich zu führen; die pädagogische Leitung verfügt über die Kompetenz, adäquate Lehr- und Lernangebote zu konzipieren und zu organisieren.
  2. Im pädagogischen Bereich werden vom Anbieter ausschließlich Personen beschäftigt oder beauftragt, welche über durch Ausbildung und/oder Berufserfahrung erworbene fachliche, methodische und pädagogische sowie soziale Kompetenzen verfügen. Hierzu gehört auch die Kompetenz zum Umgang mit heterogenen Zielgruppen.
  3. Die Zahl der Beschäftigten und Beauftragten steht im pädagogischen und geschäftlichen Bereich in einem angemessenen Verhältnis zu Struktur und Umfang der Veranstaltungen.
  4. Der Anbieter trägt die Verantwortung dafür, dass die mit der Durchführung und/oder Organisation von Bildungsveranstaltungen befassten Personen ihre fachlichen, methodischen, sozialen und pädagogischen Kompetenzen aktualisieren und erweitern können.
  5. Die Vergütung der Beschäftigten und Beauftragten erfolgt nach gesetzlich oder tariflich geltenden Vorgaben. Mindestens erfolgt jedoch eine Vergütung auf der Basis des Mindestlohngesetzes.

Räumliche und sächliche Ausstattung

  1. Art, Anzahl und Ausstattung der Lern- und Lehrorte stellen modernen pädagogischen Kriterien entsprechendes Lernen und Lehren sicher.
  2. Der Anbieter gewährleistet gleichbleibenden medialen und technischen Ausstattungsstandard in regelmäßiger Anpassung an Wissenschaft und Praxis und strebt ein hohes Maß an Barrierefreiheit an.
  3. Lern- und Sozialräume sowie sanitäre Einrichtungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften (z.B. der Arbeitssicherheit) und sind – entsprechend der Möglichkeiten – barrierefrei und somit für alle Zielgruppen zugänglich.

Unterrichtsbezogene Kriterien

  1. Der Anbieter informiert potenzielle Teilnehmerinnen über die für eine Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlichen Zugangsqualifikationen bzw. die Lernvoraussetzungen. Er berücksichtigt die potenziellen Interessen der Teilnehmerinnen bei der Gestaltung und Durchführung der Veranstaltung: Die Teilnehmerinnen werden in angemessenem Umfang an der Auswertung der Veranstaltung beteiligt. Zur Optimierung von Programmangebot und -durchführung fließen durchgeführte Kurs- und Seminarauswertungen in die weitere Gestaltung des Angebots mit ein. Er legt dem Unterricht Lehr- und Lernmaterial zugrunde, das dem aktuellen Stand sowie der Zielgruppe entspricht. Er gewährleistet, dass der zeitliche Umfang der Veranstaltung und die Unterrichtsmethoden in einem angemessenen Verhältnis zu den Lernzielen, zu den Interessen und Möglichkeiten der Teilnehmerinnen und zu den zu vermittelnden Inhalten stehen.
  2. Der Anbieter berücksichtigt bei Angeboten der beruflichen Weiterbildung aktuelle Arbeitsmarkt- und/oder berufliche Qualifikationsanforderungen und gewährleistet den Bezug zur Praxis.
  3. Längerfristigen Veranstaltungen (in der Regel über 50 Unterrichtsstunden) liegen zeitlich gegliederte Lehr- und Ablaufpläne zugrunde.
  4. Der Unterricht ist nach Aufbau und Form auf Methodenvielfalt ausgerichtet.
  5. Die maximale Anzahl der Teilnehmerinnen je Veranstaltung orientiert sich an folgenden Kriterien: Thema/Inhalt, Zielsetzung, Unterrichtsmethode, vorhandene Räume, Geräte/Maschinen sowie Zielgruppe.
  6. Bei abschlussbezogenen Veranstaltungen, für die eine betriebliche Ausbildung vorgeschrieben ist, müssen Ausbildungsplätze in ausreichendem Umfang vorhanden sein.
  7. Bei abschlussbezogenen Veranstaltungen werden regelmäßig zielgruppengerechte Lern- und Erfolgskontrollen durchgeführt. Soweit interne Prüfungen vorgesehen sind, besteht die Möglichkeit zur Wiederholung.

Teilnehmerinnenbezogene Kriterien

Transparenz des Angebotes

  1. Der Anbieter stellt für Interessierte zielgruppenadäquate Informationen zur Verfügung. Sowohl Informationsmaterialien als auch Werbemaßnahmen müssen wahrheitsgemäß sein: Sie dürfen weder irreführend noch unlauter sein und keine unerfüllbaren Erwartungen wecken. Das Angebot sollte folgende Informationen enthalten:
  2. Rechtsform und Träger, Zielsetzung und ggfs. Art des Abschlusses, Ort, Zeit, Inhalte, Dauer, Zielgruppe(n) und Zugangsvoraussetzungen, Geplante Anzahl der Teilnehmerinnen, Methoden – Prüfungsmodalitäten, Verantwortliche/Ansprechpartnerinnen, Vollständige Angaben über die Veranstaltungsgebühren (einschließlich Nebenkosten), Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen, Allgemeine Datenschutzhinweise gemäß den gesetzlichen Regelungen Beratung, Betreuung, Beschwerdemanagement. Interessierte haben die Möglichkeit, sich vor Beginn einer Veranstaltung, von sachkundigen Mitarbeiterinnen zu kundenfreundlichen Zeiten, über Anforderungen und mögliche Anwendungen der vermittelten Qualifikationen zu informieren und beraten zu lassen.
  3. Interessierte können vor Beginn einer Veranstaltung die örtlichen Unterrichts- bzw. Ausbildungsstätte(n) besichtigen. Den Teilnehmerinnen wird für jede Veranstaltung eine verantwortliche Ansprechperson benannt, die für die Besprechung lehrgangsbezogener Probleme, Kritik und Reklamationen in angemessenem Umfang zur Verfügung steht. Bei Bedarf werden Teilnehmerinnen auf weitergehende Bildungsveranstaltungen hingewiesen und über die Beratungsstellen der W.H.S.B. informiert.

Nachweise über die Teilnahme (Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate, Zeugnisse)

Die Teilnehmerinnen erhalten auf Wunsch einen Nachweis über die Veranstaltungsteilnahme. – Ein Zertifikat wird für interne Abschlüsse erstellt und muss mindestens enthalten: Titel der Veranstaltung, Thema, Zeitraum der Veranstaltung, Unterrichtsstunden, Einrichtung bzw. durchführende Stelle der Veranstaltung. – Zeugnisse müssen überdies eine Leistungsbeurteilung enthalten. Allgemeine Teilnahmebedingungen Soweit nicht mit Kundinnen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gelten die folgenden Regelungen:

Teilnahme

Die Angebote der Mitglieder von Weiterbildung Hamburg e. V. stehen grundsätzlich allen Interessierten im Rahmen der Zielgruppe(n) und Veranstaltungskonzeption zur Verfügung.

Anmeldung/Vertrag

Vertragsabschlüsse bedürfen der schriftlichen Form. Es werden keine Anmeldegebühren erhoben.

Rücktritt

Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb angemessener Fristen – mindestens bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn – darf der Anbieter nur eine Bearbeitungsgebühr erheben. Bei späterem Rücktritt kann der Anbieter eine Entschädigung verlangen, soweit keine Ersatzteilnehmerin zur Verfügung steht. Eine Bearbeitungsgebühr kann auch dann erhoben werden, wenn eine Ersatzteilnehmerin zur Verfügung steht.

Zahlungsbedingungen

Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sollte den Teilnehmerinnen die Möglichkeit gegeben werden, die Lehrgangsgebühren in Raten zu zahlen.

Kündigung

Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten muss eine ordentliche Kündigung erstmals spätestens zum Ablauf von sechs Monaten nach Veranstaltungsbeginn und danach in Intervallen, die jeweils längstens sechs Monate betragen, möglich sein. Die Frist für die Kündigungserklärung darf sechs Wochen bis zum Ende des jeweiligen Intervalls nicht überschreiten. Strengere gesetzliche Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Datenschutz

Der Anbieter versichert, dass die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten dem neuesten Stand der gesetzlichen Regelungen entspricht.

Besondere Qualitätsstandards für abschlussbezogene Veranstaltungen – Veranstaltungsdurchführung

Es werden regelmäßig Besprechungen (Fachkonferenzen) mit den an der Veranstaltung beteiligten Lehrenden durchgeführt.
Unter der Voraussetzung der grundsätzlichen Finanzierbarkeit – organisiert der Anbieter in angemessenem Umfang Stütz- und Fördermöglichkeiten, – gewährleistet er bei Veranstaltungen für sozial benachteiligte Gruppen eine sozialpädagogische Betreuung. Es ist gewährleistet, dass die Veranstaltung anhand des behandelten Stoffes und der Anwesenheitskontrolle jederzeit überprüft werden kann.

Lern- und Erfolgskontrolle

Es werden regelmäßig Lernerfolgskontrollen mit Aussagen zum Leistungsstand der Teilnehmerinnen durchgeführt. Die Lehrenden melden den Teilnehmerinnen rechtzeitig Lernbedarfe zurück, um vorgegebene Lernziele zu erreichen und schlagen flankierende Lernhilfen vor.

Stand: 06/2024