Weiterbildungsordnung der Weiterbildungen in Psychodrama

Gültig seit 01.07.2007

Nachfolgend finden Sie unsere Weiterbildungsordnung für die Psychodrama-Weiterbildung.


Präambel

Die Weiterbildungsordnung des ISI – Institut für soziale Interaktion lehnt sich eng an die Weiterbildungsrichtlinien des Deutschen Fachverbandes für Psychodrama (DFP) und der Sektion Psychodrama im DAGG in der aktuellen Fassung vom 30.06.2007 an.

  1. »Psychodrama, Soziometrie und Gruppenpsychotherapie«, heute kurz als »Psychodrama« bezeichnet, bilden eine Methode und ein theoretisches Konzept auf der Grundlage der Arbeit von Jacob Levy Moreno und deren Weiterentwicklung.

    Das Psychodrama ist eine komplexe Methode mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten in klinischen, pädagogischen und psychosozialen Arbeitsfeldern. Es kann personen-, gruppen-, institutions-, konflikt- und themenzentriert angewandt werden und dient als Forschungs­methode zur Analyse individueller und sozialer Zusammenhänge.

    Das Psychodrama ist als interpersonale und handlungsorientierte Methode originär in und für Gruppen entwickelt. Aus seinem mehrdimensionalen Verständnis für Menschen in sozialen Systemen entwickelte sich die psychodramatische Konzeption auch für die Arbeit in anderen Settings, z.B. für Einzelne, Paare, Familien.

    Psychodrama-Leitung erfordert eine hohe Rollenflexibilität, wie die Übernahme aktiver Rollen und in der Leitung von Gruppenprozessen Analysen und Reflexionen, die die einzelnen GruppenteilnehmerInnen, Bezüge und Interaktionen in der Gruppe, die Gruppe als Ganzes und den institutionellen Rahmen berücksichtigen.

    Die WeiterbildungsteilnehmerInnen lernen ihre verschiedenen Rollen als künftige Psycho­drama-LeiterInnen und -TherapeutInnen sukzessive, aus verschiedenen Per­spek­tiven und in variierten Formen kennen. Da sie als LeiterInnen/TherapeutInnen handelnd tätig sind, werden diese Rollen in der Weiter­bildung im Handeln erkundet, im Katalog der methodischen Anwendung der Tech­niken eingeordnet, methodengerecht trainiert und theoretisch reflektiert. Deshalb hat die Weiterbildung als Schwerpunkte: Selbsterfahrung in den verschiedenen Rollen im Grup­penprozess sowie theoretische und methodische Weiterbildung in Form von Unter­weisung und Training.

  2. Die Richtlinien des Deutschen Fachverbandes für Psychodrama e.V. / der Sektion Psycho­drama im DAGG sind Rahmenrichtlinien für die Weiterbildungsinstitute, deren Weiterbildun­gen von diesem Fachverband / der Sektion anerkannt werden. Sie sind für diese bindend. Die Institute können weitergehende Richtlinien festlegen. Die Weiterbil­dungskommission des DFP / der Sektion kann im Auftrag der Mitglieder­versammlung die Einhaltung der Rahmenrichtlinien prüfen.

  3. Diese Weiterbildungsrichtlinien treten am 1.9.2006 in Kraft.

1. Weiterbildungsziele

Die Anwendung des Psychodramas in klinischen und pädagogischen Arbeitsfeldern verlangt eine bewegliche Rollen- und Perspektivenübernahme. Psychodrama­tikerInnen sollen situations- und zielgruppenangemessen planen und spontan und kreativ handeln bzw. behandeln können und die Grenzen ihrer Möglichkeiten kennen.

Die Weiterbildung in Psychodrama fördert daher über den Weg der Selbsterfahrung und des Rollentrainings die Entwicklung persönlicher und methodischer Kompetenzen. Sie vermittelt über die theoretische und praktische Weiterbildung die notwendigen Kenntnisse von Theorie und Methode, die zur Anwendung des Psychodramas in den verschiedenen Berufsfeldern erforderlich sind.

Die Weiterbildung in Psychodrama soll dazu befähigen, diese Methode klienten- und aufgabengerecht einzusetzen: intra- und interpersonelle Prozesse zu initiieren, planend zu begleiten und sie psycho- und soziodynamisch zu reflektieren und zu evaluieren


2. Weiterbildungsgänge

Die Weiterbildung im Psychodrama wird in vier verschiedenen Weiterbildungsgängen für unterschiedliche berufliche Arbeitsfelder angeboten. Sie verfolgen unterschiedliche Ziele, haben unterschiedliche Inhalte und führen zu Abschlüssen auf zwei verschie­denen Ebenen: Psycho­drama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung und Psychodrama-TherapeutIn / Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn / Psycho­drama-LeiterIn. Die Weiterbildung differenziert sich in zwei Abschnitte: die Grund- und die Oberstufe.

Die Grundstufe der Weiterbildung dient schwerpunktmäßig der Entwicklung persönlicher und methodischer Basiskompetenzen, führt in die metho­disch-the­oretischen Grundlagen des Psychodramas ein und vermittelt Grundtechniken über den Weg von Selbsterfahrung, Rollen- und Anwendungstraining.

Die Oberstufe der Weiterbildung befähigt zur Anwendung des Verfahrens in komplexen Lagen und therapeutischen Prozessen.

2.1. Weiterbildungsgang Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung

Der Abschluss der Weiterbildung als Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung befähigt, ausgewählte Techniken des Verfahrens Psychodrama in überschaubaren Arbeitszusammenhängen selbständig anzuwenden und in komple­xeren Kontexten als Co-Leitung mit einem/einer Psychodrama-TherapeutIn / Psycho­drama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn / Psychodrama-LeiterIn zusammen zu arbeiten.

Dieser Weiterbildungsgang ist die Grundstufe der Weiterbildungsgänge zum/zur Psycho­dra­ma-The­rapeutIn, -Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn bzw. -LeiterIn. Er ist auch für Fachschulabsoventen wie Krankenschwestern, Krankenpfleger, AltenpflegerInnen, Er­zieherInnen sowie für AbsolventInnen vergleichbarer Ausbil­dungen vor­gesehen.

Für die Zertifizierung zum/zur Psychodrama-Praktiker für Gruppenleitung und Beratung sind folgende Unterlagen beim Institut einzureichen:

  • formloser Antrag auf Zertifizierung
  • Nachweis der Teilnahme an 11 Wochenenden von je 24 UStd. Selbsterfahrung (264 UStd.)
  • Nachweis der Teilnahme an 2 Wochenenden Soziometrie (48 UStd.)
  • Nachweis der Teilnahme an 3 Wochenenden Theorie (72 UStd.)
  • Nachweis der Teilnahme an 3 Wochenenden Sonder-Seminare (72 UStd.)
  • Nachweis von 68 UStd. Selbststudium theoretisch-methodischer Inhalte
  • Protokolle der Ausbildungsgruppe (Selbsterfahrung, Soziometrie, Theorie), alle Sitzungen im kollektiven Gruppenprojekt protokolliert
  • Emotionaler Selbsterfahrungsbericht (Beschreibung der eigenen durchlaufenen Selbsterfahrung)
  • Fünf Gedächtnisprotokolle als Protagonist oder Hilfs-Ich aus der Ausbildungsgruppe oder den Sonderseminaren
  • Protokolle von 40 UStd. Untergruppentreffen zwischen den Theorieseminaren
  • Bescheinigung über die Weiterbildungssupervision
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Bescheinigung über den Ausbildungsabschluss (Fotokopie)

Bei nachgewiesener Eignung kann ein/e Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung mit Fachschulabschluss bzw. vergleichbarer Ausbildung zur Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn zugelassen werden. Eine solche Zulassung wird durch ein beson­deres Zulassungsverfahren der Weiterbildungs-Institute festgestellt.

2.2. Weiterbildungsgänge Psychodrama-TherapeutIn, Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn und Psycho­dra­ma-LeiterIn

Die Weiterbildungsgänge für Psychodrama-TherapeutInnen, Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn und Psychdrama-LeiterInnen führen zu verschiedenen, aber gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Abschlüssen. Diese berechtigen zur selbständigen Anwendung des Psychodramas in den jeweiligen Berufs­feldern und gemäß den dort jeweils geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen .

2.2.1 Weiterbildungsgang Psychodrama-TherapeutIn

Der/die zukünftige Psychodrama-TherapeutIn erlernt die Planung und Durchführung psychodramatischer Psychotherapie auf der Basis fundierter Diagnose- und In­di­ka­tions­stel­lung.

Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Inhalten der psychotherapeutischen Medizin und der psychologischen Psychotherapie.

Der Abschluss als Psychodrama-Thera­peutIn ist ÄrztInnen und Diplom-Psy­cho­logInnen vorbehalten. Psychodrama kann als Psychotherapie nur von ÄrztInnen und Diplom-Psycho­logInnen innerhalb der für sie jeweils geltenden berufs­rechtlichen Bestimmun­gen angewandt werden.

2.2.2 Weiterbildungsgang Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen-TherapeutIn

Der/die zukünftige Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen-TherapeutIn erlernt die Planung und Durchführung psychodramatischer Psychotherapie auf der Basis fundierter Diagnose- und In­dikationsstel­lung.

Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Inhalten der Erziehungswissenschaft, der psychologischen Pädagogik, der psychologischen Psychotherapie und relevanten pädiatrischen Erkenntnissen.

Der Abschluss als Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen-Thera­peutIn ist PädagogInnen (insbesondere Diplom-SozialpädagogInnen, Diplom-PädagogInnen mit entsprechender Fachausrichtung), Diplom-Psy­cho­logInnen und Ärztinnen vorbehalten. Psychodrama kann als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nur innerhalb der jeweils geltenden berufs­rechtlichen Bestimmun­gen angewandt werden.

2.2.3 Weiterbildungsgang Psychodrama-LeiterIn

Der/die zukünftige Psychodrama-LeiterIn erlernt auf der Grundlage des psycho­dramatischen Ansatzes Planung, Umsetzung und Anwendung psychodra­matischer Verfahrensweisen und Techniken, orientiert an den Aufgaben und Fragestellungen seines/ihres jeweiligen Arbeitsfeldes. Ziel des Weiterbildungsganges ist die Vermittlung der Kompetenz zum fachlich verantwortlichen Einsatz der psycho­dramatischen Methode in der Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe.

Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Aufgabenstellungen und Inhalten pädagogischer und psychosozialer Berufsfelder wie Beratung und Betreuung, Bildung und Fortbildung, Jugendarbeit, Schule, Prävention und Rehabilitation, Organisations­entwicklung, Institutionsberatung und Supervision.

Der Abschluss als Psychodrama-LeiterIn wird angeboten für PädagogInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, Sozialwissen­schaft­lerInnen und TheologInnen sowie für andere Berufsgruppen mit Hoch­schul- oder Fachhochschulabschluss, die in ihrem Berufsfeld mit psychodramatischen Me­tho­den arbeiten können, etwa in der Organisationsberatung oder im Theater, sowie für ÄrztIn­nen und Diplom-PsychologInnen, die vorwiegend in den bezeichneten Arbeitsfeldern tätig sind.

Psychodrama kann als therapeutisches Verfahren von VertreterInnen dieser Berufsgruppen nur innerhalb der für sie jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen angewandt werden.


3. Zulassung zur Weiterbildung

Für den Beginn aller drei Weiterbildungsgänge ist ein Mindestalter von 22 Jahren Voraussetzung. Vor der Zulassung zur Weiterbildung ist mindestens ein Ein­führungsseminar und ein Zulassungsinterview bei einem/er WeiterbildungsleiterIn zu absol­vieren.

Für die Zulassung von KandidatInnen ohne Hochschulabschluss zur Weiterbil­dung zum/zur Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf der psycho­sozialen Versorgung auf Fachschulebene bzw. der unter 2.1 genannten Berufsgruppen Voraussetzung.

Für die Zulassung zur Weiter­bildung zum/zur Psychodrama-TherapeutIn ist für StudentIn­nen der Medizin der Abschluss des Physikums, für StudentInnen der Psychologie der Abschluss des Vordiploms Voraussetzung.

Für die Zulassung zur Weiterbildung zum/zur Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen – Therapeut/in kommen die in Punkt 2.2.2 genannten Berufsgruppen in Frage.

Für die Zulassung zur Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn ist der Abschluss des Grundstudiums des jeweiligen Faches Voraus­setzung.


4. Umfang der Weiterbildung

Alle Zeitangaben betreffen UStd. à 45 Minuten.

4.1. Gesamtweiterbildung

Die Weiterbildung findet in fortlaufenden Gruppen und in gesonderten Seminaren statt.

Die Weiterbildung zum/zur Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung umfasst mindestens 516 UStd. im Verlauf von mindestens 2 Jahren.

Die Gesamtdauer der Weiterbildung zum/zur Psycho­drama-LeiterIn bzw. Psycho­dra­ma-TherapeutIn / Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn umfasst min­des­tens 1253 bzw. 1333 UStd. (incl. Fallpraxis) im Verlauf von min­destens 4 Jahren.

4.2. Selbsterfahrung

In der Grundstufe betrifft die Selbsterfahrung die eigene Sozialisation und die biographischen Rollen und deren Verhältnis zu den neuen Rollen in Psychodrama, Soziometrie und Gruppenarbeit/-behandlung. Ziele sind: Förderung von Empathie, Verständnis für Psycho- und Gruppendynamik, Erhöhung der Rollenflexibilität und Differenzierung der Selbst­re­flexion. Diese Selbsterfahrung umfasst mindestens 200 UStd. im Verlauf von minde­stens 2 Jahren. Zusätzlich wird die Ergänzung der Selbst­er­fahrung durch Psy­chodrama im Einzelsetting empfohlen.

In der Oberstufe der Weiterbildung betrifft die Selbsterfahrung insbesondere die Entwick­lung der eigenen Rollen als PsychodramatikerIn und umfasst mindestens 80 UStd. im Verlauf von mindestens 2 Jahren.

Die Selbsterfahrung in Grund- und Oberstufe beträgt insgesamt 280 UStd. im Verlauf von mindestens 4 Jahren.

4.3. Methodik und Theorie

Der Inhalt der Lehrveranstaltungen umfasst den aktuellen Forschungsstand zu Theorie und Methodik von Psychodrama, Soziometrie in Gruppen- und Einzelbehandlung sowie deren historische Entwicklung.

Um der beweglichen Vielfalt menschlicher Ausdrucks- und Interaktionsformen in Handlung, Spiel und Sprache wie sie in der szenischen Arbeit des modernen Psychodramas angewandt werden, theoretisch gerecht zu werden, bedienen sich PsychodramatikerInnen auch tiefenpsychologischer, humanistischer, systemischer und leiborientierter Perspektiven, und auch moderner Ansätze (z.B. kognitive und Verhaltens-Theorien, Neurobiologie, Neuropsychotherapie, Hirnforschung) der verschieden psycholo­gi­schen Disziplinen. Daher werden die Lerninhalte durch die entsprechenden theoretischen Modelle ergänzt.

Die Weiterbildung baut auf allgemeinen und grundlegenden Kenntnissen von Psycho­logie-, Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium auf und setzt den jeweiligen Umfang je nach angestrebtem Weiterbildungsabschluss voraus.

4.3.1. Methodik und Theorie in der Grundstufe

Aufbauend auf dem Erleben und den Beobachtungen der Selbsterfahrung – bei sich, den anderen und der Gruppe als ganzer – und des Rollen-Trainings erfolgt in der Grundstufe die Einführung in die methodi­schen Grundlagen; sie umfasst mindestens 90 UStd.

Die Theorievermittlung umfasst in der Grundstufe die Einführung in die theoretischen Grundlagen der Methode und umfasst insgesamt 70 UStd., die sowohl in speziellen Theoriesemi­naren außerhalb der fortlaufenden Gruppe, als auch in der Stammgruppe (Referate, Kleingruppenarbeit etc.) absolviert werden.

Dazu kommen mindestens 70 UStd. theoretisch-methodischer Inhalte im Selbststu­dium.

Zur Grundstufe gehören auch ein Anwendungstraining von 80 UStd. sowie 6 UStd. Einzelsupervision.

4.3.2. Methodik und Theorie in der Oberstufe

In der Oberstufe werden die theoretischen Kenntnisse und methodischen Fertigkeiten vertieft. Dieser Lernprozess umfasst insgesamt 230 UStd.

Teile der theoretischen und methodischen Weiterbildung können in speziellen Sonder­seminaren außerhalb der fortlaufen­den Gruppe absolviert werden.

Dazu kommen mindestens 120 UStd. theoretisch-methodischer Inhalte im Selbststudium.

4.4. Kontrollierte Fallpraxis unter Supervision

Die Form des Anwendungstrainings für Psychodrama-PraktikerInnen für Gruppen­leitung und Beratung (siehe 4.3.1) regeln die Institute.

Die kontrollierte Fallpraxis für Psychodrama-LeiterInnen und -TherapeutInnen beinhaltet die selbständige Planung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Psycho­drama und Soziometrie in einer selbständig geleiteten Gruppe unter Supervision im jeweiligen Berufsfeld.

Sie beträgt für Psychodrama-LeiterInnen mindestens 120 UStd. Sie beträgt für Psychodrama-TherapeutInnen und Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-Therapeu­tIn mindestens 200 UStd.

Ein Teil dieser Praxis kann auch in Form von Einzel­behandlungen erfolgen. Für 1 UStd. Gruppe wären 3 UStd. Einzelbehandlung zu absolvieren.

Die Kontrolle dieser Fallpraxis erfolgt durch Supervision, Dokumentation und Auswertung.

Für die Dokumentation und Auswertung werden 80 UStd. veranschlagt.

Die Supervision erfolgt regelmäßig in Begleitung der Fallpraxis. Die Supervision soll in Einzel- und Gruppensupervision absolviert werden; sie umfasst insgesamt 107 UStd.. Davon sind mindestens 27 UStd. als Einzelsupervision, mindestens 48 UStd. in Gruppensupervision zu absolvieren. Ferner wird regelmäßige kollegiale Supervision (Intervision) empfohlen.

Aus dieser Regelung zur Fallpraxis ergibt sich, daß die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn/TherapeutIn/ Psycho­drama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn vor dem Abschlussexamen mehr­jährige Tätigkeiten im jeweiligen Berufsfeld aufweisen.


5. Abschluss der Weiterbildung

5.1. Sitzungsprotokolle

Für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung sind 3 vom/von der WeiterbildungsleiterIn akzeptierte Protokolle über Sitzungen der Weiterbil­dungsgruppe Voraussetzung.

Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-Thera­peutIn, -Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn bzw. -LeiterIn müssen mindestens 15 prozessanalytisch erweiterte Sitzungs­protokolle vorlegen, die von einem/einer WeiterbildungsleiterIn bzw. SupervisorIn akzep­tiert worden sind. Von diesen 15 Protokollen müssen mindestens 10 aus einer supervidier­ten Klien­tInnen-/PatientInnengruppe des/der KandidatIn (s. 4.4.) stammen.

5.2. Kasuistik/Prozessanalyse

Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-Thera­peutIn / Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn müssen zusätzlich zu den 15 genannten Protokollen während der Oberstufe eine Kasuistik anfertigen, in welcher der Verlauf der supervidierten Patientengruppe (s. 4.4.) ausführlich kommentiert wird. In dieser Kasuistik hat der/die KandidatIn sich zu Dia­gnose, Indikation und Prognose jedes/jeder PatientIn in der Gruppe und über Verlauf und Abschluss der Behandlung zu äußern. Wird ein Teil der supervidierten Fallpraxis in Form von Einzel­behandlung absolviert, so ist über diese Behandlung ebenfalls eine Kasuistik anzufertigen und der Gruppenkasuistik beizufügen.

Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn müssen zusätzlich zu den 15 genannten Protokollen während der Oberstufe eine Ver­laufs­analyse anfertigen, in welcher der Verlauf der supervidierten Gruppe (s. 4.4.) ausführlich kommentiert wird. In dieser Verlaufsanalyse hat der/die KandidatIn sich über Verlauf und Abschluss der Arbeit mit jedem einzelnen Gruppenmitglied zu äußern. Wird ein Teil der supervidierten Fallpraxis in Form von Einzelarbeit absolviert, so ist über diese ebenfalls eine Verlaufsanalyse anzufertigen und der Gruppen-Verlaufsanalyse beizufügen.

5.3. Abschlussexamen

Das Abschlussexamen in Form eines Kollo­quiums soll vor allem die theoretischen Kennt­nisse der KandidatInnen prüfen und mit besonderer Sorgfalt die Kasuistik / Verlaufsanalyse beurteilen und in einer mündlichen Aussprache prüfen, ob der/die KandidatIn in der Lage ist,

(a) über den Verlauf einer von ihm/ihr geleiteten Psycho­drama­gru­ppe und ggf. einer psychodrama­tischen Einzelarbeit/-behandlung prozessanalytisch Auskunft zu geben,

(b) sein/ihr methodisches Vorgehen der Zielsetzung und der Zielgruppe entsprechend zu begründen, Verlauf und Wirkung der Interventionen in seiner/ihrer psychodramatischen Gruppen- bzw. Einzelarbeit zu erfassen und prozessanalytisch zu reflektieren.

Für die Zertifizierung zum/zur Psychodrama-Leiter/in und zum/zur Psychodrama-Therapeuten/in müssen folgende Unterlagen beim Institut eingereicht werden:

  • formloser Antrag auf Zertifizierung
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Bescheinigung über den Ausbildungsabschluss (Fotokopie)
  • Nachweis der Teilnahme an der Psychodrama-Grundstufe (530 UStd.)
  • Nachweis der Teilnahme an 12 Wochenenden Oberstufenseminare von je 24 Zeitstunden Selbsterfahrung, Methodik, Theorie (288 UStd.)
  • Nachweis der Teilnahme an 2 Wochenenden Sonder-Seminare (48 UStd.)
  • Protokolle der Ausbildungsgruppe (Selbsterfahrung, Methodik, Theorie), alle Sitzungen im kollektiven Gruppenprojekt protokolliert
  • Nachweis der Anwendung von Psychodrama im eigenen Praxisfeld von 200/120 (600/360) Stunden
  • Nachweis der Kasuistik/Verlaufsanalyse
  • 15 prozessanalytisch erweiterte Sitzungsprotokolle (siehe 5.1.)
  • Nachweis von 120 UStd. Selbststudium theoretisch-methodischer Inhalte
  • Nachweis von 72 UStd. Gruppensupervision
  • Nachweis von 40 UStd. Einzelsupervision
  • Protokolle von 30 Stunden Intervisiongruppentreffen zwischen den Seminaren
  • Abschlussarbeit (ca. 40 – 50 Seiten)
  • Nachweis des Abschlusseminars (Kolloquium) von 16 UStd.

6. Übersicht

InhaltGrundstufeOberstufeSumme
Selbsterfahrung
216
72
288
Theorie72112184
Methodik9696192
Anwendungstraining7272144
Theorie/Methodik Selbststudium66120186
Fallpraxis:
PD-Therapie & Pd-KJTh.200200
PD-Leitung120120
Kontrolle:
Supervision6112118
Dokumentation und Auswertung8080
Summe: PD-Praktiker für Gruppenleitung und Beratung528
Summe: PD-Therapie & Pd-KJ-Therapie8641.392
Summe: PD-Leitung7841.312

Alle Angaben sind UStd. zu 45 Minuten.

Die Änderung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildung und des Anforderungsprofils für die Grundstufe wurden von der ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Fachverbandes für Psychodrama (DFP) / Sektion Psychodrama im DAGG am 11.06.2006 in Gelnhausen beschlossen.

Die Mitgliederversammlungen des DFP und der Sektion Psychodrama im DAGG beschlossen am 03.06.2007 den Abschluss der Grundstufe der Weiterbildung Psychodrama in „Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung“ umzubenennen. Daraus resultieren Textanpassungen, die aber an der Substanz des Textes nichts geändert haben.


Ende