Gültig seit 01.07.2007
Nachfolgend finden Sie unsere Weiterbildungsordnung für die Psychodrama-Weiterbildung.
Präambel
Die Weiterbildungsordnung des ISI – Institut für soziale Interaktion lehnt sich eng an die Weiterbildungsrichtlinien des Deutschen Fachverbandes für Psychodrama (DFP) und der Sektion Psychodrama im DAGG in der aktuellen Fassung vom 30.06.2007 an.
- »Psychodrama, Soziometrie und Gruppenpsychotherapie«, heute kurz als »Psychodrama« bezeichnet, bilden eine Methode und ein theoretisches Konzept auf der Grundlage der Arbeit von Jacob Levy Moreno und deren Weiterentwicklung.
Das Psychodrama ist eine komplexe Methode mit vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten in klinischen, pädagogischen und psychosozialen Arbeitsfeldern. Es kann personen-, gruppen-, institutions-, konflikt- und themenzentriert angewandt werden und dient als Forschungsmethode zur Analyse individueller und sozialer Zusammenhänge.
Das Psychodrama ist als interpersonale und handlungsorientierte Methode originär in und für Gruppen entwickelt. Aus seinem mehrdimensionalen Verständnis für Menschen in sozialen Systemen entwickelte sich die psychodramatische Konzeption auch für die Arbeit in anderen Settings, z.B. für Einzelne, Paare, Familien.
Psychodrama-Leitung erfordert eine hohe Rollenflexibilität, wie die Übernahme aktiver Rollen und in der Leitung von Gruppenprozessen Analysen und Reflexionen, die die einzelnen GruppenteilnehmerInnen, Bezüge und Interaktionen in der Gruppe, die Gruppe als Ganzes und den institutionellen Rahmen berücksichtigen.
Die WeiterbildungsteilnehmerInnen lernen ihre verschiedenen Rollen als künftige Psychodrama-LeiterInnen und -TherapeutInnen sukzessive, aus verschiedenen Perspektiven und in variierten Formen kennen. Da sie als LeiterInnen/TherapeutInnen handelnd tätig sind, werden diese Rollen in der Weiterbildung im Handeln erkundet, im Katalog der methodischen Anwendung der Techniken eingeordnet, methodengerecht trainiert und theoretisch reflektiert. Deshalb hat die Weiterbildung als Schwerpunkte: Selbsterfahrung in den verschiedenen Rollen im Gruppenprozess sowie theoretische und methodische Weiterbildung in Form von Unterweisung und Training. - Die Richtlinien des Deutschen Fachverbandes für Psychodrama e.V. / der Sektion Psychodrama im DAGG sind Rahmenrichtlinien für die Weiterbildungsinstitute, deren Weiterbildungen von diesem Fachverband / der Sektion anerkannt werden. Sie sind für diese bindend. Die Institute können weitergehende Richtlinien festlegen. Die Weiterbildungskommission des DFP / der Sektion kann im Auftrag der Mitgliederversammlung die Einhaltung der Rahmenrichtlinien prüfen.
- Diese Weiterbildungsrichtlinien treten am 1.9.2006 in Kraft.
1. Weiterbildungsziele
Die Anwendung des Psychodramas in klinischen und pädagogischen Arbeitsfeldern verlangt eine bewegliche Rollen- und Perspektivenübernahme. PsychodramatikerInnen sollen situations- und zielgruppenangemessen planen und spontan und kreativ handeln bzw. behandeln können und die Grenzen ihrer Möglichkeiten kennen.
Die Weiterbildung in Psychodrama fördert daher über den Weg der Selbsterfahrung und des Rollentrainings die Entwicklung persönlicher und methodischer Kompetenzen. Sie vermittelt über die theoretische und praktische Weiterbildung die notwendigen Kenntnisse von Theorie und Methode, die zur Anwendung des Psychodramas in den verschiedenen Berufsfeldern erforderlich sind.
Die Weiterbildung in Psychodrama soll dazu befähigen, diese Methode klienten- und aufgabengerecht einzusetzen: intra- und interpersonelle Prozesse zu initiieren, planend zu begleiten und sie psycho- und soziodynamisch zu reflektieren und zu evaluieren
2. Weiterbildungsgänge
Die Weiterbildung im Psychodrama wird in vier verschiedenen Weiterbildungsgängen für unterschiedliche berufliche Arbeitsfelder angeboten. Sie verfolgen unterschiedliche Ziele, haben unterschiedliche Inhalte und führen zu Abschlüssen auf zwei verschiedenen Ebenen: Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung und Psychodrama-TherapeutIn / Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn / Psychodrama-LeiterIn. Die Weiterbildung differenziert sich in zwei Abschnitte: die Grund- und die Oberstufe.
Die Grundstufe der Weiterbildung dient schwerpunktmäßig der Entwicklung persönlicher und methodischer Basiskompetenzen, führt in die methodisch-theoretischen Grundlagen des Psychodramas ein und vermittelt Grundtechniken über den Weg von Selbsterfahrung, Rollen- und Anwendungstraining.
Die Oberstufe der Weiterbildung befähigt zur Anwendung des Verfahrens in komplexen Lagen und therapeutischen Prozessen.
2.1. Weiterbildungsgang Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung
Der Abschluss der Weiterbildung als Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung befähigt, ausgewählte Techniken des Verfahrens Psychodrama in überschaubaren Arbeitszusammenhängen selbständig anzuwenden und in komplexeren Kontexten als Co-Leitung mit einem/einer Psychodrama-TherapeutIn / Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn / Psychodrama-LeiterIn zusammen zu arbeiten.
Dieser Weiterbildungsgang ist die Grundstufe der Weiterbildungsgänge zum/zur Psychodrama-TherapeutIn, -Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn bzw. -LeiterIn. Er ist auch für Fachschulabsoventen wie Krankenschwestern, Krankenpfleger, AltenpflegerInnen, ErzieherInnen sowie für AbsolventInnen vergleichbarer Ausbildungen vorgesehen.
Für die Zertifizierung zum/zur Psychodrama-Praktiker für Gruppenleitung und Beratung sind folgende Unterlagen beim Institut einzureichen:
- formloser Antrag auf Zertifizierung
- Nachweis der Teilnahme an 11 Wochenenden von je 24 UStd. Selbsterfahrung (264 UStd.)
- Nachweis der Teilnahme an 2 Wochenenden Soziometrie (48 UStd.)
- Nachweis der Teilnahme an 3 Wochenenden Theorie (72 UStd.)
- Nachweis der Teilnahme an 3 Wochenenden Sonder-Seminare (72 UStd.)
- Nachweis von 68 UStd. Selbststudium theoretisch-methodischer Inhalte
- Protokolle der Ausbildungsgruppe (Selbsterfahrung, Soziometrie, Theorie), alle Sitzungen im kollektiven Gruppenprojekt protokolliert
- Emotionaler Selbsterfahrungsbericht (Beschreibung der eigenen durchlaufenen Selbsterfahrung)
- Fünf Gedächtnisprotokolle als Protagonist oder Hilfs-Ich aus der Ausbildungsgruppe oder den Sonderseminaren
- Protokolle von 40 UStd. Untergruppentreffen zwischen den Theorieseminaren
- Bescheinigung über die Weiterbildungssupervision
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Bescheinigung über den Ausbildungsabschluss (Fotokopie)
Bei nachgewiesener Eignung kann ein/e Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung mit Fachschulabschluss bzw. vergleichbarer Ausbildung zur Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn zugelassen werden. Eine solche Zulassung wird durch ein besonderes Zulassungsverfahren der Weiterbildungs-Institute festgestellt.
2.2. Weiterbildungsgänge Psychodrama-TherapeutIn, Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn und Psychodrama-LeiterIn
Die Weiterbildungsgänge für Psychodrama-TherapeutInnen, Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn und Psychdrama-LeiterInnen führen zu verschiedenen, aber gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Abschlüssen. Diese berechtigen zur selbständigen Anwendung des Psychodramas in den jeweiligen Berufsfeldern und gemäß den dort jeweils geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen .
2.2.1 Weiterbildungsgang Psychodrama-TherapeutIn
Der/die zukünftige Psychodrama-TherapeutIn erlernt die Planung und Durchführung psychodramatischer Psychotherapie auf der Basis fundierter Diagnose- und Indikationsstellung.
Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Inhalten der psychotherapeutischen Medizin und der psychologischen Psychotherapie.
Der Abschluss als Psychodrama-TherapeutIn ist ÄrztInnen und Diplom-PsychologInnen vorbehalten. Psychodrama kann als Psychotherapie nur von ÄrztInnen und Diplom-PsychologInnen innerhalb der für sie jeweils geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen angewandt werden.
2.2.2 Weiterbildungsgang Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen-TherapeutIn
Der/die zukünftige Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen-TherapeutIn erlernt die Planung und Durchführung psychodramatischer Psychotherapie auf der Basis fundierter Diagnose- und Indikationsstellung.
Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Inhalten der Erziehungswissenschaft, der psychologischen Pädagogik, der psychologischen Psychotherapie und relevanten pädiatrischen Erkenntnissen.
Der Abschluss als Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen-TherapeutIn ist PädagogInnen (insbesondere Diplom-SozialpädagogInnen, Diplom-PädagogInnen mit entsprechender Fachausrichtung), Diplom-PsychologInnen und Ärztinnen vorbehalten. Psychodrama kann als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nur innerhalb der jeweils geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen angewandt werden.
2.2.3 Weiterbildungsgang Psychodrama-LeiterIn
Der/die zukünftige Psychodrama-LeiterIn erlernt auf der Grundlage des psychodramatischen Ansatzes Planung, Umsetzung und Anwendung psychodramatischer Verfahrensweisen und Techniken, orientiert an den Aufgaben und Fragestellungen seines/ihres jeweiligen Arbeitsfeldes. Ziel des Weiterbildungsganges ist die Vermittlung der Kompetenz zum fachlich verantwortlichen Einsatz der psychodramatischen Methode in der Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe.
Dieser Weiterbildungsgang ist orientiert an den Aufgabenstellungen und Inhalten pädagogischer und psychosozialer Berufsfelder wie Beratung und Betreuung, Bildung und Fortbildung, Jugendarbeit, Schule, Prävention und Rehabilitation, Organisationsentwicklung, Institutionsberatung und Supervision.
Der Abschluss als Psychodrama-LeiterIn wird angeboten für PädagogInnen, LehrerInnen, SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, SozialwissenschaftlerInnen und TheologInnen sowie für andere Berufsgruppen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, die in ihrem Berufsfeld mit psychodramatischen Methoden arbeiten können, etwa in der Organisationsberatung oder im Theater, sowie für ÄrztInnen und Diplom-PsychologInnen, die vorwiegend in den bezeichneten Arbeitsfeldern tätig sind.
Psychodrama kann als therapeutisches Verfahren von VertreterInnen dieser Berufsgruppen nur innerhalb der für sie jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen angewandt werden.
3. Zulassung zur Weiterbildung
Für den Beginn aller drei Weiterbildungsgänge ist ein Mindestalter von 22 Jahren Voraussetzung. Vor der Zulassung zur Weiterbildung ist mindestens ein Einführungsseminar und ein Zulassungsinterview bei einem/er WeiterbildungsleiterIn zu absolvieren.
Für die Zulassung von KandidatInnen ohne Hochschulabschluss zur Weiterbildung zum/zur Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf der psychosozialen Versorgung auf Fachschulebene bzw. der unter 2.1 genannten Berufsgruppen Voraussetzung.
Für die Zulassung zur Weiterbildung zum/zur Psychodrama-TherapeutIn ist für StudentInnen der Medizin der Abschluss des Physikums, für StudentInnen der Psychologie der Abschluss des Vordiploms Voraussetzung.
Für die Zulassung zur Weiterbildung zum/zur Psychodrama-Kinder- und Jugendlichen – Therapeut/in kommen die in Punkt 2.2.2 genannten Berufsgruppen in Frage.
Für die Zulassung zur Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn ist der Abschluss des Grundstudiums des jeweiligen Faches Voraussetzung.
4. Umfang der Weiterbildung
Alle Zeitangaben betreffen UStd. à 45 Minuten.
4.1. Gesamtweiterbildung
Die Weiterbildung findet in fortlaufenden Gruppen und in gesonderten Seminaren statt.
Die Weiterbildung zum/zur Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung umfasst mindestens 516 UStd. im Verlauf von mindestens 2 Jahren.
Die Gesamtdauer der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn bzw. Psychodrama-TherapeutIn / Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn umfasst mindestens 1253 bzw. 1333 UStd. (incl. Fallpraxis) im Verlauf von mindestens 4 Jahren.
4.2. Selbsterfahrung
In der Grundstufe betrifft die Selbsterfahrung die eigene Sozialisation und die biographischen Rollen und deren Verhältnis zu den neuen Rollen in Psychodrama, Soziometrie und Gruppenarbeit/-behandlung. Ziele sind: Förderung von Empathie, Verständnis für Psycho- und Gruppendynamik, Erhöhung der Rollenflexibilität und Differenzierung der Selbstreflexion. Diese Selbsterfahrung umfasst mindestens 200 UStd. im Verlauf von mindestens 2 Jahren. Zusätzlich wird die Ergänzung der Selbsterfahrung durch Psychodrama im Einzelsetting empfohlen.
In der Oberstufe der Weiterbildung betrifft die Selbsterfahrung insbesondere die Entwicklung der eigenen Rollen als PsychodramatikerIn und umfasst mindestens 80 UStd. im Verlauf von mindestens 2 Jahren.
Die Selbsterfahrung in Grund- und Oberstufe beträgt insgesamt 280 UStd. im Verlauf von mindestens 4 Jahren.
4.3. Methodik und Theorie
Der Inhalt der Lehrveranstaltungen umfasst den aktuellen Forschungsstand zu Theorie und Methodik von Psychodrama, Soziometrie in Gruppen- und Einzelbehandlung sowie deren historische Entwicklung.
Um der beweglichen Vielfalt menschlicher Ausdrucks- und Interaktionsformen in Handlung, Spiel und Sprache wie sie in der szenischen Arbeit des modernen Psychodramas angewandt werden, theoretisch gerecht zu werden, bedienen sich PsychodramatikerInnen auch tiefenpsychologischer, humanistischer, systemischer und leiborientierter Perspektiven, und auch moderner Ansätze (z.B. kognitive und Verhaltens-Theorien, Neurobiologie, Neuropsychotherapie, Hirnforschung) der verschieden psychologischen Disziplinen. Daher werden die Lerninhalte durch die entsprechenden theoretischen Modelle ergänzt.
Die Weiterbildung baut auf allgemeinen und grundlegenden Kenntnissen von Psychologie-, Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium auf und setzt den jeweiligen Umfang je nach angestrebtem Weiterbildungsabschluss voraus.
4.3.1. Methodik und Theorie in der Grundstufe
Aufbauend auf dem Erleben und den Beobachtungen der Selbsterfahrung – bei sich, den anderen und der Gruppe als ganzer – und des Rollen-Trainings erfolgt in der Grundstufe die Einführung in die methodischen Grundlagen; sie umfasst mindestens 90 UStd.
Die Theorievermittlung umfasst in der Grundstufe die Einführung in die theoretischen Grundlagen der Methode und umfasst insgesamt 70 UStd., die sowohl in speziellen Theorieseminaren außerhalb der fortlaufenden Gruppe, als auch in der Stammgruppe (Referate, Kleingruppenarbeit etc.) absolviert werden.
Dazu kommen mindestens 70 UStd. theoretisch-methodischer Inhalte im Selbststudium.
Zur Grundstufe gehören auch ein Anwendungstraining von 80 UStd. sowie 6 UStd. Einzelsupervision.
4.3.2. Methodik und Theorie in der Oberstufe
In der Oberstufe werden die theoretischen Kenntnisse und methodischen Fertigkeiten vertieft. Dieser Lernprozess umfasst insgesamt 230 UStd.
Teile der theoretischen und methodischen Weiterbildung können in speziellen Sonderseminaren außerhalb der fortlaufenden Gruppe absolviert werden.
Dazu kommen mindestens 120 UStd. theoretisch-methodischer Inhalte im Selbststudium.
4.4. Kontrollierte Fallpraxis unter Supervision
Die Form des Anwendungstrainings für Psychodrama-PraktikerInnen für Gruppenleitung und Beratung (siehe 4.3.1) regeln die Institute.
Die kontrollierte Fallpraxis für Psychodrama-LeiterInnen und -TherapeutInnen beinhaltet die selbständige Planung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Psychodrama und Soziometrie in einer selbständig geleiteten Gruppe unter Supervision im jeweiligen Berufsfeld.
Sie beträgt für Psychodrama-LeiterInnen mindestens 120 UStd. Sie beträgt für Psychodrama-TherapeutInnen und Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn mindestens 200 UStd.
Ein Teil dieser Praxis kann auch in Form von Einzelbehandlungen erfolgen. Für 1 UStd. Gruppe wären 3 UStd. Einzelbehandlung zu absolvieren.
Die Kontrolle dieser Fallpraxis erfolgt durch Supervision, Dokumentation und Auswertung.
Für die Dokumentation und Auswertung werden 80 UStd. veranschlagt.
Die Supervision erfolgt regelmäßig in Begleitung der Fallpraxis. Die Supervision soll in Einzel- und Gruppensupervision absolviert werden; sie umfasst insgesamt 107 UStd.. Davon sind mindestens 27 UStd. als Einzelsupervision, mindestens 48 UStd. in Gruppensupervision zu absolvieren. Ferner wird regelmäßige kollegiale Supervision (Intervision) empfohlen.
Aus dieser Regelung zur Fallpraxis ergibt sich, daß die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn/TherapeutIn/ Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn vor dem Abschlussexamen mehrjährige Tätigkeiten im jeweiligen Berufsfeld aufweisen.
5. Abschluss der Weiterbildung
5.1. Sitzungsprotokolle
Für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung sind 3 vom/von der WeiterbildungsleiterIn akzeptierte Protokolle über Sitzungen der Weiterbildungsgruppe Voraussetzung.
Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-TherapeutIn, -Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn bzw. -LeiterIn müssen mindestens 15 prozessanalytisch erweiterte Sitzungsprotokolle vorlegen, die von einem/einer WeiterbildungsleiterIn bzw. SupervisorIn akzeptiert worden sind. Von diesen 15 Protokollen müssen mindestens 10 aus einer supervidierten KlientInnen-/PatientInnengruppe des/der KandidatIn (s. 4.4.) stammen.
5.2. Kasuistik/Prozessanalyse
Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-TherapeutIn / Psychodrama-Kinder-und-Jugendlichen-TherapeutIn müssen zusätzlich zu den 15 genannten Protokollen während der Oberstufe eine Kasuistik anfertigen, in welcher der Verlauf der supervidierten Patientengruppe (s. 4.4.) ausführlich kommentiert wird. In dieser Kasuistik hat der/die KandidatIn sich zu Diagnose, Indikation und Prognose jedes/jeder PatientIn in der Gruppe und über Verlauf und Abschluss der Behandlung zu äußern. Wird ein Teil der supervidierten Fallpraxis in Form von Einzelbehandlung absolviert, so ist über diese Behandlung ebenfalls eine Kasuistik anzufertigen und der Gruppenkasuistik beizufügen.
Die KandidatInnen für den Abschluss der Weiterbildung zum/zur Psychodrama-LeiterIn müssen zusätzlich zu den 15 genannten Protokollen während der Oberstufe eine Verlaufsanalyse anfertigen, in welcher der Verlauf der supervidierten Gruppe (s. 4.4.) ausführlich kommentiert wird. In dieser Verlaufsanalyse hat der/die KandidatIn sich über Verlauf und Abschluss der Arbeit mit jedem einzelnen Gruppenmitglied zu äußern. Wird ein Teil der supervidierten Fallpraxis in Form von Einzelarbeit absolviert, so ist über diese ebenfalls eine Verlaufsanalyse anzufertigen und der Gruppen-Verlaufsanalyse beizufügen.
5.3. Abschlussexamen
Das Abschlussexamen in Form eines Kolloquiums soll vor allem die theoretischen Kenntnisse der KandidatInnen prüfen und mit besonderer Sorgfalt die Kasuistik / Verlaufsanalyse beurteilen und in einer mündlichen Aussprache prüfen, ob der/die KandidatIn in der Lage ist,
(a) über den Verlauf einer von ihm/ihr geleiteten Psychodramagruppe und ggf. einer psychodramatischen Einzelarbeit/-behandlung prozessanalytisch Auskunft zu geben,
(b) sein/ihr methodisches Vorgehen der Zielsetzung und der Zielgruppe entsprechend zu begründen, Verlauf und Wirkung der Interventionen in seiner/ihrer psychodramatischen Gruppen- bzw. Einzelarbeit zu erfassen und prozessanalytisch zu reflektieren.
Für die Zertifizierung zum/zur Psychodrama-Leiter/in und zum/zur Psychodrama-Therapeuten/in müssen folgende Unterlagen beim Institut eingereicht werden:
- formloser Antrag auf Zertifizierung
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Bescheinigung über den Ausbildungsabschluss (Fotokopie)
- Nachweis der Teilnahme an der Psychodrama-Grundstufe (530 UStd.)
- Nachweis der Teilnahme an 12 Wochenenden Oberstufenseminare von je 24 Zeitstunden Selbsterfahrung, Methodik, Theorie (288 UStd.)
- Nachweis der Teilnahme an 2 Wochenenden Sonder-Seminare (48 UStd.)
- Protokolle der Ausbildungsgruppe (Selbsterfahrung, Methodik, Theorie), alle Sitzungen im kollektiven Gruppenprojekt protokolliert
- Nachweis der Anwendung von Psychodrama im eigenen Praxisfeld von 200/120 (600/360) Stunden
- Nachweis der Kasuistik/Verlaufsanalyse
- 15 prozessanalytisch erweiterte Sitzungsprotokolle (siehe 5.1.)
- Nachweis von 120 UStd. Selbststudium theoretisch-methodischer Inhalte
- Nachweis von 72 UStd. Gruppensupervision
- Nachweis von 40 UStd. Einzelsupervision
- Protokolle von 30 Stunden Intervisiongruppentreffen zwischen den Seminaren
- Abschlussarbeit (ca. 40 – 50 Seiten)
- Nachweis des Abschlusseminars (Kolloquium) von 16 UStd.
6. Übersicht
Inhalt | Grundstufe | Oberstufe | Summe |
---|---|---|---|
Selbsterfahrung | 216 | 72 | 288 |
Theorie | 72 | 112 | 184 |
Methodik | 96 | 96 | 192 |
Anwendungstraining | 72 | 72 | 144 |
Theorie/Methodik Selbststudium | 66 | 120 | 186 |
Fallpraxis: | |||
PD-Therapie & Pd-KJTh. | — | 200 | 200 |
PD-Leitung | — | 120 | 120 |
Kontrolle: | |||
Supervision | 6 | 112 | 118 |
Dokumentation und Auswertung | — | 80 | 80 |
Summe: PD-Praktiker für Gruppenleitung und Beratung | 528 | — | — |
Summe: PD-Therapie & Pd-KJ-Therapie | — | 864 | 1.392 |
Summe: PD-Leitung | — | 784 | 1.312 |
Alle Angaben sind UStd. zu 45 Minuten.
Die Änderung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildung und des Anforderungsprofils für die Grundstufe wurden von der ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Fachverbandes für Psychodrama (DFP) / Sektion Psychodrama im DAGG am 11.06.2006 in Gelnhausen beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen des DFP und der Sektion Psychodrama im DAGG beschlossen am 03.06.2007 den Abschluss der Grundstufe der Weiterbildung Psychodrama in „Psychodrama-PraktikerIn für Gruppenleitung und Beratung“ umzubenennen. Daraus resultieren Textanpassungen, die aber an der Substanz des Textes nichts geändert haben.